Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Bis zu 65% nichtrückzahlbare Zuschuss auf Investitionen in Anlagevermögen für 3 Jahre.
- Zuschuss = Eigenkapital
- Förderung Maschinen, PV, Gebäude usw.
- 100% Kommunikationsübernahme und Erfolgsbasis
Bis zu 65% nichtrückzahlbare Zuschuss auf Investitionen in Anlagevermögen für 3 Jahre.
Wir begleiten Sie von der Idee, über die Antragsstellung bis zum Mittelabruf ausschließlich auf Erfolgsbasis.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Fördermittelgeber, Steuerberater und Ihrer Bank.
Gerne erstellen wir gemeinsam die förderfähige Investitionsgüteriste mit Ihnen. Die Antragsstellung ist Aufgabe der Pros.
Nach getätigten Investitionen erstellen wir für Sie den Mittelabruf. Der Zuschuss landet auf Ihrem Konto.
Wir sichern unseren Kunden durch die Beschaffung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil.
Unbürokratisch und transparent beantworten wir gerne alle Fragen auf dem Weg zu Ihrem Zuschuss/Eigenkapital.
Die ersten Kaufverträge dürfen nach Erhalt des vorzeitigen Maßnahmenbeginns und der grundsätzlichen Förderfähigkeitsbescheinigung unterzeichnet werden. Angebote einholen ist vorher erlaubt.
Es können alle Investitionen, die über 1.000 Euro Anschaffungskosten liegen, kein Grundstück sind und kein Kfz-Kennzeichen haben gefördert werden.
Es können grundsätzlich produzierende Unternehmen (Tischler, Maschinenbauer, Futtermittelherstellung usw.), Großhandel, Hotellerie und IT-Unternehmen gefördert werden.
Nein, der Zuschuss übersteigt die De-minimis-Grenze und unterliegt nicht dieser Regelung.
Nach jeder Ausgabe kann ein Zuschuss abgerufen werden. Es sind mehrere Mittelabrufe möglich.
Damit wir Ihre Zuschusschancen schnell und gezielt prüfen können, füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus. Unsere Pros melden sich zeitnah bei Ihnen, um die nächsten Schritte zu besprechen. Ihre Anfrage ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos.