GRW/EFRE

Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Bis zu 65% nichtrückzahlbare Zuschuss auf Investitionen in Anlagevermögen für 3 Jahre.

  • Zuschuss = Eigenkapital
  • Förderung Maschinen, PV, Gebäude usw.
  • 100% Kommunikationsübernahme und Erfolgsbasis

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW/EFRE)

Die Investitionsförderung hat das Ziel Wirtschaftswachstum in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (Eigenkapital) zu fördern. Förderfähig ist jegliches Anlagevermögen, das kein GWG oder Grundstück ist. Demnach sind u.a. Maschinen, Anlagen, Gebäude, Lizenzen, PV-Anlagen, Speicher, BGA usw. förderfähig. Der Förderzeitraum kann bis zu 36 Monate betragen. Bei Betriebsübernahmen sind gebrauche Wirtschaftsgüter förderfähig.

Maschinen, Anlagen BGA

Bis zu 45% Zuschuss für den Erwerb von Maschinen, Anlagen, BGA; Lizenzen.

Gewerbeimmobilien

Bis zu 45% Zuschuss den Erwerb von Gewerbegebäuden und den geplanten Anbau.

PV-Anlagen und Speicher

Bis zu 65% Zuschuss auf die PV-Anlage und Speicher, den sie zum größten Teil selbst nutzen.

Unternehmenskauf- und nachfolge

Bis zu 45% Zuschuss auf den Kauf bestehender Firmen. Dies gilt auch beim Generationswechsel. Eltern verkaufen an Kinder. Gebrauchte Wirtschaftsgüter werden zum Marktwert gefördert.
Der Prozess

Ihr Weg zum Zuschuss

Wir begleiten Sie von der Idee, über die Antragsstellung bis zum Mittelabruf ausschließlich auf Erfolgsbasis.

1

Zuschuss.Pros beauftragen

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Fördermittelgeber, Steuerberater und Ihrer Bank.

2

Investitionsliste für 3 Jahre erstellen

Gerne erstellen wir gemeinsam die förderfähige Investitionsgüteriste mit Ihnen. Die Antragsstellung ist Aufgabe der Pros.

3

Investitionen tätigen und Zuschuss erhalten

Nach getätigten Investitionen erstellen wir für Sie den Mittelabruf. Der Zuschuss landet auf Ihrem Konto.

Zuschüsse als Eigenkapital nutzen

Wir sichern unseren Kunden durch die Beschaffung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil.

  • 100% erfolgsabhängig
  • Partner von zahlreichen Untenehmen
  • Individuelle Förderanalyse
  • Begleitung bis zur Auszahlung
  • Langjährige Expertise
0

Teamplayer

0%

Bewilligungsquote

0 Mio. €

beantragte Fördermittel

Häufig gestelle Fragen zur Investitionsförderung (GRW/EFRE)

Unbürokratisch und transparent beantworten wir gerne alle Fragen auf dem Weg zu Ihrem Zuschuss/Eigenkapital.

Wann darf mit der Investition begonnen werden?

Die ersten Kaufverträge dürfen nach Erhalt des vorzeitigen Maßnahmenbeginns und der grundsätzlichen Förderfähigkeitsbescheinigung unterzeichnet werden. Angebote einholen ist vorher erlaubt.

Welche Investitionen können gefördert werden?

Es können alle Investitionen, die über 1.000 Euro Anschaffungskosten liegen, kein Grundstück sind und kein Kfz-Kennzeichen haben gefördert werden.

Wer kann gefördert werden?

Es können grundsätzlich produzierende Unternehmen (Tischler, Maschinenbauer, Futtermittelherstellung usw.), Großhandel, Hotellerie und IT-Unternehmen gefördert werden.

Ist der der Zuschuss de-minimis-pflichtig?

Nein, der Zuschuss übersteigt die De-minimis-Grenze und unterliegt nicht dieser Regelung.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Nach jeder Ausgabe kann ein Zuschuss abgerufen werden. Es sind mehrere Mittelabrufe möglich.

Kontaktieren Sie Uns

Wir kümmern uns gerne um Ihren Zuschuss.

Wir sind von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr für Sie da.
Skizzieren Sie uns gerne Ihr Vorhaben. Wir antworten Ihnen schnellstmöglich.
Kontakt-Formular

Ihr Weg zum Geld

Damit wir Ihre Zuschusschancen schnell und gezielt prüfen können, füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus. Unsere Pros melden sich zeitnah bei Ihnen, um die nächsten Schritte zu besprechen. Ihre Anfrage ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos.

Bitte addieren Sie 4 und 5.